Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma QORIONE Umzüge & Transporte + Reinigung

 

Art. 1 Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der Firma QORIONE Umzüge & Transporte + Reinigung, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Grundlage bilden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie branchenübliche Richtlinien (ASTAG).

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Art. 7 Zahlung

Die Zahlung erfolgt sofort nach Auftrag

oder spätestens bei Abschluss der Arbeiten.

Bei Auslandstransport:

Vorauszahlung erforderlich

 

Art. 8 Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen:

bis 14 Tage: kostenlos

7–14 Tage: 30%

unter 48h: 80%

 

Art. 2 Allgemeines

Der Auftrag muss alle notwendigen Angaben enthalten, insbesondere:

Art und Umfang des Transportgutes

besondere Eigenschaften (zerbrechlich, wertvoll etc.)

QORIONE ist nicht verpflichtet, den Inhalt von Verpackungen zu kontrollieren.

Unklarheiten werden mit dem Auftraggeber geklärt.

QORIONE ist berechtigt, Aufträge an Dritte weiterzugeben.

 

Art. 9 Retentionsrecht

Bei Nichtzahlung kann QORIONE:

Transportgut zurückbehalten oder verwerten, gemäss OR Art. 444 ff.

 

Art. 10 Haftung

QORIONE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.

Haftung:

max. CHF 500 pro m³

max. CHF 25'000.– pro Auftrag

 

 

Art. 3 Transportübernahme

Ein Auftrag setzt voraus, dass:

Zufahrten befahrbar sind

Transport ohne besondere Hindernisse möglich ist

Als normal gelten max. 15 Meter Distanz zum Eingang.

Mehrkosten entstehen bei:

fehlendem Lift, engen Treppen, langen Wegen

 

Art. 11 Haftungsausschluss

Keine Haftung für:

schlecht verpackte Güter

empfindliche Gegenstände

Bargeld / Schmuck

Schäden durch höhere Gewalt

 

Art. 4 Pflichten von QORIONE

QORIONE verpflichtet sich:

termingerechte Bereitstellung der Mittel

sorgfältige Durchführung

ordnungsgemässe Ablieferung

 

Art. 12 Versicherung

Versicherung nur auf Wunsch.

Ohne Versicherung trägt der Auftraggeber Risiko.

 

Art. 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

richtige Angaben machen, besondere Risiken melden, Zugang gewährleisten

Er haftet für:

falsche Angaben, fehlende Dokumente, Verzögerungen

 

Art. 13 Reklamationen

Schäden müssen:

sofort gemeldet werden

max. 3 Tage schriftlich

 

Art. 6 Preise

Die Preise basieren auf Aufwand oder Pauschale.

Nicht enthalten:

a)     Verpackung, Demontage/Montage (bei Spezialmöbeln)

b)     Entsorgung, Wartezeiten,

c)     Spezialtransporte,

d)     Zusatzkosten werden separat verrechnet.

 

Art. 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Basel
Es gilt Schweizer Recht

 

 

 

QORIONE – Basel & Umgebung | www.qorione.ch | +41 79 821 99 90

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